Gemäß § 2 HmbBITVO in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 und 2 der Richtlinie
(EU) 2016/2102 besteht die Verpflichtung für Websites eine detaillierte, umfassende
und klare Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen.
Gemäß § 2 HmbBITVO in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 und 2 der Richtlinie
(EU) 2016/2102 besteht die Verpflichtung für Websites eine detaillierte, umfassende
und klare Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen.